Förderungen
Aktion „Deutschland macht Plus“ belohnt Modernisierer

Jeder, der ein neues Ölbrennwertgerät einbauen lässt und im Anschluss mind. 1500 Liter Öl bei einen teilnehmenden Ölhändler kauft, muss beim IWO (Institut für Wärme und Öltechnik) die nur die Rechnungskopien vom Heizungsbauer und Öllieferanten zusammen mit einen Gutschein einreichen und bekommt hierfür 300 € überwiesen. Gutscheine für diese Aktion stellen wir unseren Kunden aus.
Die Aktion dauert vom 1.8.14 bis 31.12.15.
Mehr Infos auch unter www.deutschland-macht-plus.de
Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Förderprogramm "Klima Plus Saar"
Weitere Infos, wie die Richtlinie und Downloads für die Antragstellung finden Sie hier.
1. Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung
Gefördert wird die Installation einer Solarthermieanlage zur Zeit für ein und Zweifamilienhäuser.
Zu beachten sind folgende Punkte:
- Der Bauantrag erfolgte vor 2009
- Die Anlage ist mind 5 m² groß
- Die Anlage weist die Solar-Key- Mark-Zertifizierung auf
- Das Vorhaben ist nicht begonnen bei Antragstellung
2. Förderung des hydraulischen Abgleichs
Gefördert wird die normgerechte Durchführung eines Heizungschecks inkl. hydraulischen Abgleichs an Bestandsanlagen mit einem Inbetriebnahmezeitpunkt von mindestens 2 Jahren bis maximal 20 Jahre.
Es sind zwei verschiedene Messverfahren möglich, die einzeln oder kombiniert durchgeführt werden können.
Wichtige Eckpunkte für einen erfolgreichen Förderantrag:
- Darlegung des personellen Aufwands für die Berechnung, Dokumentation und Durchführung des Heizungschecks inkl. hydraulischen Abgleichs mit Angabe der Lohn-und Materialkosten für eingebaute Pumpen und Thermostatventile
- Die Optimierung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal unter Einhaltung der DIN-Vorschriften gemäß Richtlinie oder mittels spezieller Messeinrichtung zur automatisierten Datenerfassung (Referenzmessung)
- Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahme
Weitere Informationen zur Förderung von Solarthermieanlagen finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Außenfuhrkontrolle (BAFA).
Handwerkerleistungen steuerlich absetzbar!
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen - Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro
Schon seit 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt werden. Davon erstattet das Finanzamt maximal 20%, also bis zu 1.200 Euro.
Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:
- Modernisierungsmaßnahmen
- Erhaltungsmaßnahmen
- Renovierungsmaßnahmen
Wer ist berechtigt?
Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten
- Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist
- Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes